Verbot von Killlerspielen

Zur Zeit liegt eine Gesetzesinitiative (Antrag 09.3422) vor, die das Verbot von sogenannten Killerspielen verlangt. Dagegen formiert sich nun Widerstand mit einer Onlinepetition. Diese ist momentan nicht gerade sehr erfolgreich, sind doch nicht mal 1000 Unterschriften erreicht.

Ich habe mich schon intensiv mit dem Thema Spiele und Jugendschutz beschäftigt. Ob die stetige Reglementierungswut nur ein einziges Amokopfer verhindert, bezweifle ich stark. Keiner will bestreiten, dass Minderjährige vor zu harter Gewaltdarstellung die ihre Psyche überfordern kann, ausgesetzt werden dürfen. Meines Erachtens sind aber die Hauptverantwortlichen zur Wahrung und Einschätzung der Reife eines Kindes die Erziehenden und nicht der Staat. Der Staat soll diesen Werkzeuge wie Empfehlungen in Form von PEGI Klassifizierungen in die Hand geben. Kontrollieren was im Kinderzimmer geschieht kann der Staat aber sowieso nicht. Nicht im Zeitalter des Internets. Hat sich mal einer der Politiker fernab der Polemik unter dem Parteiprogramm, mal kurz Gedanken gemacht, wie sie im Zeitalter von Internet und Vertriebsplattformen wie Steam so ein Killerspiele Verbot durchsetzen wollen? Ohne ein Internet hinter Proxy für die ganze Nation wie in China ist das nämlich nicht möglich!

Schauen wir den Antrag und die Reaktion des Bundesrates zu dieser Gesetzesinitiative mal genauer an:

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, die Herstellung, das Anpreisen, die Einfuhr, den Verkauf und die Weitergabe von Spielprogrammen zu verbieten, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen.

Grausame Gewalttätigkeiten gelte es nun noch genauer zu definieren. Und wieso wird das explizit nur auf Spiele bezogen? Was ist mit Filmen und kommende Unterhaltungsformen? Das ganze ist derart schwammig formuliert und wird wohl wieder von Gerichten genauer interpretiert werden müssen. Was das Töten nicht die Haupthandlung ist, ist dann Gewalt erlaubt? Und wie weit darf die Gewalt und in welcher Form vorhanden sein? Wie weit geht die abstrakte Interpretation? Ich schlage sogar bei Schach die gegnerischen Figuren, sprich ich eliminiere sie und das als primäres Spielziel. Wird also nun Schach verboten?

Gut schauen wir uns die Begründung an:

Begründung

Die Ursachen von Gewalt Jugendlicher und junger Erwachsener lassen sich nicht auf einzelne Faktoren reduzieren. In neueren Studien wird aber ein zunehmender empirischer Zusammenhang zwischen gewalttätigem Verhalten und dem Konsum von sogenannten Killerspielen ausgewiesen. Erklärt wird dies vor allem mit dem realitätsnahen Design der Spiele und den vielfältigen Möglichkeiten, Gewalt anzuwenden. Durch den Einsatz von grausamen Waffen gegen Menschen und menschenähnliche Wesen steigt der Erfolg im Spiel. Einzelereignisse wie in Littleton (USA), Erfurt (D), Tessin (D), Tuusula (Fin) oder Winnenden (D) bestärken die Annahme, dass Gewaltspiele bei einzelnen Konsumenten zu schlimmster realer Gewalt beitragen. Solche Spiele machen zwar nicht aus jedem einen Killer, aber sie verstärken die Bereitschaft bei jenen, die ohnehin anfällig sind. Ein generelles Verbot solcher Spiele erscheint deshalb angemessen und verhältnismässig, insbesondere da sie über keinen irgendwie schützenswerten kulturell-gesellschaftlichen Gehalt verfügen und es Tausende andere spannende Computerspiele gibt, die ohne solche Gewaltexzesse auskommen. Die von den Herstellern und Händlern definierten Altersrichtlinien (z. B. Pegi) sind keine Alternative zu einem Verbot, da sie leicht unterlaufen werden können. Sie können – am besten erlassen und umgesetzt von einer unabhängigen Stelle – als Ergänzung dienen für etwas weniger problematische Produkte, die nicht unter das absolute Verbot fallen.

Eine Möglichkeit zur Umsetzung der Motion besteht in der Konkretisierung von Artikel 135 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet die Darstellung, Herstellung, Einfuhr, Lagerung, Anpreisung usw. von Ton- oder Bildaufnahmen grausamer Gewalttätigkeiten. Dieser Artikel kann in der heutigen Form nur sehr eingeschränkt gegen einschlägige Videospiele angewendet werden, wie entsprechende Musterprozesse im Kanton Bern gezeigt haben.

Die orange markierte Passage ist doch interessant. Man gibt zu, dass man keine empirischen Beweise hat, aber man fordert ein totales Verbot. Dieselbe Argumentation lässt sich für Krimis im TV, Pornos, Schützenvereine, Alkoholkonsum und Autos bringen. Trotzdem wird nichts von all dem verboten! Des weiteren wird einfach mal der PEGI Korruption unterstellt, ohne nennenswerte Beweise erbringen zu können. Ein starkes Stück! Man darf nicht vergessen: PEGI ist ein europäisches Instrument zur Alterskennzeichnung bei digitaler Unterhaltungsformen. Warum also ein nationale Sonderlösung? Interessant ist doch, dass dieses Verbot und damit diese Argumentation von Parteien kommt, die eher Pro Europa sind. Aber hier plötzlich trauen sie einer europäischen Lösung nicht mehr, wenn es ihnen in den Kram passt. Geradlinigkeit sieht anders aus. Des weiteren gibt die Antragsgeberin selber mit dem letzten Satz zu, dass die heute schon vorhanden Gesetze und die Gerichte die Sachlage anders sehen. Fassen wir zusammen:

  • keine Beweise
  • keine Gründe
  • keine Ahnung

Das spricht für politischen Populismus einer Frage die man nicht versteht und auch nicht verstehen will. Hauptsache mal eine Minderheit diskriminieren und kriminalisieren.

Die Antwort des Bundesrates gibt Hoffnung zur Vernunft:

Antwort des Bundesrates vom 20.05.2009

Gemeinhin werden unter dem Begriff „Killerspiele“ interaktive elektronische Spielprogramme verstanden, bei denen das virtuelle Töten von Menschen oder anderen Wesen zum Spielerfolg beitragen. Die Motion verlangt ein absolutes Verbot solcher Spiele, sofern diese „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen“ beinhalten.

Bereits heute gilt gemäss Artikel 135 des Strafgesetzbuches (StGB) ein absolutes Verbot von Gewaltdarstellungen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalten, die keinen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben und die eine gewisse Eindringlichkeit aufweisen. Der heutige Artikel 135 StGB ist somit grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar.

Das in der Motion erwähnte Media-Markt-Urteil, bei dem es um das Spiel „Stranglehold: John Woo“ ging, welches gemäss dem aktuellen Pegi-Rating für Erwachsene ab 18 Jahren freigegeben ist, hat jedoch gezeigt, dass nicht jedes Killerspiel die Anforderungen erfüllt, welche für ein absolutes Verbot gemäss Artikel 135 StGB gelten. Im Urteil wurde klar festgehalten, dass das erwähnte Killerspiel nicht als „grausam“ bezeichnet werden könne, da die dort sichtbaren Darstellungen nicht auf die Zufügung von Schmerz und Leiden abzielen, die nach ihrer Intensität, Dauer oder Wiederholung als besonders schwer erscheinen.

Legt man der Motion die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Begriffsbildungen zugrunde, so dürfte diese somit schon von ihrem Wortlaut her ungeeignet sein, Killerspiele in einem grösseren Masse absolut zu verbieten, als dies heute der Fall ist.

Der Bundesrat lehnt eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze für absolut (auch für Erwachsene) verbotene Gewaltdarstellungen ab. Einerseits deshalb, weil mit der Ausdehnung des Verbots auf „menschenähnliche Wesen“ nur wieder neue Auslegungsschwierigkeiten geschaffen werden. Andererseits deshalb, weil der Verzicht auf das Kriterium, dass die Darstellung eine gewisse „Eindringlichkeit“ aufweisen müsse, der Bezug zur unerwünschten Wirkungsweise solcher Darstellungen verlorenginge. Der Bundesrat geht mit der Motionärin einig, dass vor allem solche Produkte problematisch sind, welche die Bereitschaft zu Gewaltanwendung verstärken. Dies ist nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen aber nur bei Gewaltdarstellungen der Fall, die eine gewisse Intensität aufweisen. Die Ergebnisse der verfügbaren wissenschaftlichen Studien lassen vermuten, dass die häufige Nutzung von Egoshooter-Computerspielen nicht ursächlich für gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen – geschweige denn von Erwachsenen – ist. Beim Vorliegen problematischer personaler Faktoren und sozialer Beziehungen kann die häufige Nutzung jedoch eine verstärkende Wirkung auf das Gewaltverhalten haben. Aufgrund der Tatsache, dass diese Spiele nur bei der Kumulation mit anderen Risikofaktoren eine Gefahr darstellen, wurde die Messlatte für ein absolutes Verbot in Artikel 135 StGB bewusst hoch angesetzt.

Der Bundesrat ist jedoch klar der Auffassung, dass der Jugendschutz bei Gewaltdarstellungen verstärkt werden muss. Denn nicht alles, was für Erwachsene ohne schädliche Auswirkungen konsumierbar ist, ist auch für Jugendliche geeignet. Deshalb prüft der Bundesrat gegenwärtig im Rahmen der Umsetzung der Postulate Leuthard 03.3298, Amherd 06.3646 und Galladà© 07.3665, durch welche gesetzgeberischen Massnahmen unerwünschter Medienkonsum verhindert und dessen mögliche schädliche Auswirkungen verringert werden könnten.

Dem ist nichts hinzu zu fügen. Leute mit mehr Rechtswissen und vernunftbegabtem Denken haben deutliche Worte für diesen irrsinnigen Antrag gefunden. Das man evt. eine nationale Prüfungsstelle einrichtet, die dann pro-atkiv bei Entwicklern interveniert und berät, das wäre ein richtiger Schritt. Denn ich muss auch sagen, der umstrittene Flughafenlevel beim Call of Duty Modern Warfare 2 hätte nicht sein müssen.


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Kommentare

2 Antworten zu „Verbot von Killlerspielen“

  1. Avatar von Ressip
    Ressip

    Salve JTR, ja die lieben Killerspiele, kann mich noch erinnern als es bei Lara Croft grünes Blut für uns Europ´s gab. Schlimm ist halt, das viele Jugendliche Amok laufen und dann alles wieder auf die Games geschoben wird. Welcher Jugendliche hat denn heute keine Video Games zu Hause, und notfalls wir aus Little Big Planet oder Mario Kart auch schnell ein Killerspiel gemacht, hauptsache man hat nen Schuldigen. Wenn in Deutschland irgendwann Spiele mit Gewalt verboten werden (finde das gehört dazu, wie in Action Filmen eben auch) dann ziehe ich halt nach Amiland, ne warte, dort gibt es dann kein Sex mehr, dann werde ich wohl zu dir in die Schweiz kommen müssen. LG Ressip

  2. Avatar von jtr

    Ich finde es ein Witz, dass der Staat der mir ein Sturmgewehr samt Munition nach Hause gab und mir damit ein grosses Vertrauen aussprach, nun mir eine banale Unterhaltung verbieten will, während offensichtliche Problemfaktoren wie Alkoholismus gesellschaftlich geduldet werden, die aber ganze Familien Glück zerstören! Wie bitte soll das unserer Jugend ein Beispiel sein?

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